Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Stand Montag, 30.03.2020 / 17.00h

(mit Bezug auf die entsprechenden Schulmails des MSB NRW 1 – 11, siehe ebenfalls dazu die Informationen auf der Homepage der RGeS ab Donnerstag, 27.02.2020)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, insbesondere liebe Schülerinnen und Schüler der Prüfungsjahrgänge 10 und !3, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die am Freitag, 27.03.2020 avisierte 11. Schulmail des MSB insbesondere in der Thematik „Zentrale Prüfungen ZP 10 und Abitur Schuljahr 2019/20“ hat uns heute gegen Mittag erreicht.

Der folgende Text stellt eine Kurzfassung dar, die Ergänzungen zur Presseinformation von Frau Ministerin Gebauer vom 27.03.2020 sind in Rot eingefügt, gleichzeitig verweise ich hiermit auf die entsprechenden Veröffentlichungen auf der Homepage des MSB NRW.

Das MSB geht davon aus, dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schüler*innen in den Abschlussjahrgängen – wieder aufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können.

  • Abitur 2020 und ZP 10 (Kurzfassung, komplette Mails vgl. Homepage MSB)
  • Abitur 2020 und ZP 10 Schuljahr 2019/20 finden statt.
  • Haupttermine Abitur: Dienstag, 12.05. – Montag, 25.05.2020, landesweiter Nachschreibtermin siehe unten.
  • Erster Download Montag, 11.05.2020.
  • Zentrale Nachschreibtermine: 26.05 – 09.06.2020 (Termine der einzelnen Fächer/Fächergruppen werden derzeit festgelegt).
  • Im Fach Englisch entfällt die für GK und LK vorgesehene externe Zweitkorrektur.
  • Durch verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse bis zum 27.06.2020 ausgegeben werden.
  • Korrekturintensive Fächer möglichst zu Beginn der Klausurphase.
  • Konferenz ZAA am 7.05.2020, der Unterricht für alle angehenden Abiturient*innen endet am 08.05.2020.
  • Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen, aber: Brückentag Christi Himmelfahrt, Freitag, 22.05.2020, wird für Prüfungen genutzt.
  • Verpflichtende Abweichungsprüfungen werden wahrscheinlich ausgesetzt, individuelle Abweichungsprüfungen wg. Verbesserung sind auf individuellen Wunsch möglich.

 

  • ZP 10
  • ZP 10 finden vom Dienstag, 12.05. – Dienstag, 19.05.2020 statt.
  • Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien wird der Unterricht vermehrt auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 ausgerichtet.

 

  • Prüfungen finden unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes statt.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf Grund der oben angeführten Informationen des MSB weise ich mit den folgenden Ausführungen auf entsprechende Pflichten von Schülerinnen und Schülern gerade in obigen Zusammenhängen hin (vgl. Homepage MSB > Coronavirus in NRW / Informationen zum Thema Coronavirus und Schule > Weitere Informationen > Aufgaben und Hausaufgaben).

 

Sind die Schulen verpflichtet, Aufgaben zu stellen?

  • Die Schulen stellen für die Zeit des Ruhens des Unterrichts den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung zur Verfügung. QUA-LiS stellt dazu weitere Hilfestellungen derzeit zusammen und den Lehrkräften und Lernenden zeitnah zur Verfügung. Diese Zurverfügungstellung von Aufgaben erfolgt innerhalb der technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Schulen. Daher können sich die Angebote unterscheiden. Für Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor einer Prüfung stehen, dienen diese Angebote und die Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Fachlehrern auch der Unterstützung der ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung.

Sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, alle Aufgaben zu erledigen oder ist das freiwillig?

  • Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Zeiträumen des Ruhens des Unterrichts aus Infektionsschutzgründen nicht um Ferien handelt, die der Erholung dienen.
  • Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.

Werden diese Aufgaben benotet?

  • Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (§ 48 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden – ebenso wie Hausaufgaben – daher in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden.
    (Anmerkung: Der § 48 Absatz 2 Schulgesetz NRW wird durch den Hausaufgaben-erlass konkretisiert. In der Sek II sind Hausaufgaben bewertbar!)

Ich gehe fest davon aus, dass es im Zusammenhang ZP 10 und Abitur noch in den nächsten Tagen weitere Informationen geben wird – deshalb bitte weiterhin täglich die Homepage der RGeS beachten.

Bleiben Sie, bleibt Ihr alle gesund und herzlichst

Hartmut Duffert

Schulleiter