Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, Kolleginnen und Kollegen,
mit der Schulmail vom 19. Mai 2021 wurde uns mitgeteilt, dass am 31. Mai wieder Präsenzunterricht im normalen Rahmen startet, wenn die Inzidenz vor Ort dies erlaubt. Da die Inzidenzzahl des Kreises Herford seit einiger Zeit stabil unter 100 und mittlerweile auch unter 50 liegt, bedeutet das für uns, dass ab Montag, 31. Mai, wieder Regelunterricht nach Plan stattfindet. Bevor ich kurz auf die zurückliegende Zeit des Distanz- und Wechselunterrichts zurückblicken möchte und im Anschluss die Schulmail folgt, möchte ich hier zuerst die wesentlichen Punkte zur Wiederaufnahme des Regelunterrichts darstellen.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts bedeutet, dass
- alle Klassen und Kurse in voller Zahl unterrichtet werden,
- alle Fächer wieder im Ganztagsbetrieb unterrichtet werden,
- Sportunterricht in der Regel im Freien stattfinden wird (auf entsprechende Kleidung achten!),
- die Mensa wieder ihr normales Angebot aufnimmt, auch mit warmen Mahlzeiten, allerdings in gestaffelten Pausenzeiten,
- und auch die AGs wieder aufgenommen werden können, mit der Zuordnung, wie sie im 1. Halbjahr festgelegt wurde. Die drei Sport-AGs Handball, Volleyball und Fußball allerdings werden vor den Ferien nicht mehr stattfinden.
Während des Regelunterrichts, wie wir ihn zuletzt im Dezember erlebt haben, müssen aber weiterhin die wesentlichen Aspekte zum Infektionsschutz beachtet werden.
- Alle am Schulleben beteiligte Personen müssen auf dem gesamten Schulgelände durchgehend medizinische Masken (oder FFP2-Masken) tragen. Wird die Maske zum Essen oder Trinken abgesetzt, muss zwingend auf den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern geachtet werden. Nur in Ausnahmefällen kann es Schüler*innen bis zum 7. Jahrgang gestattet werden Alltagsmasken zu tragen.
- Beim Betreten der Schule zu Unterrichtsbeginn und nach den Pausen müssen die Hände desinfiziert werden.
- Die Eingänge zur Schule sind den Jahrgängen zugeteilt. Die Schüler*innen der Jahrgänge 5-7 betreten die Schule immer durch den Haupteingang, die Jahrgänge 8+9 benutzen grundsätzlich den Eingang an der Charlottenburg und die Jahrgänge 10 und EF nutzen immer den Eingang an der Realschule.
- Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet.
- Die Klassenteams testen in ihren Klassen die Schüler*innen zwei Mal in der Woche.
- Schüler*innen, die typische Symptome (Schnupfen, Fieber, Husten) aufweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wir bitten dringend darum, dass im Zeitplaner vermerkt wird, wenn ein Kind an Heuschnupfen leidet, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Bevor wir nun also wieder in den normalen Unterrichtsalltag zurückkehren, möchte ich ein paar Dinge zu den zurückliegenden Monaten sagen.
Für alle am Schulleben beteiligten Personen, für unser Kollegium, für die Schüler*innen und letztlich auch für die Eltern waren die vergangenen Wochen eine sehr herausfordernde und für manche auch eine überfordernde Situation. Alle haben immer wieder versucht, das Beste aus der Situation herauszuholen. Dafür möchte ich mich, auch im Namen des gesamten Schulleitungsteams, ganz herzlich und ausdrücklich bei allen bedanken.
Seit den Osterferien stehen uns Endgeräte zur Ausleihe zur Verfügung, mit denen Schüler*innen arbeiten können, wenn ihnen zu Hause keine eigenen Geräte zur Verfügung stehen. Diese Ausleihmöglichkeit besteht auch weiterhin. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Eltern und Schüler*innen weiterhin an Frau Lorey wenden (05225 601614).
Seit Beginn des Wechselunterrichts werden alle Schüler*innen zwei Mal in der Woche getestet. Die Durchführung dieser Tests war in den letzten Wochen eine organisatorische Herausforderung, die auch mit der Zusammenstellung und Art der Tests zusammenhängt. Ich freue mich darüber, dass die Schüler*innen und Lehrkräfte diese Tests mittlerweile völlig selbstverständlich durchführen. Die neue Zusammenstellung der Testpakete für die Klassen und Kurse, die Verwaltung der Listen und die regelmäßigen Nachtests, wenn Schüler*innen am Testtag gefehlt haben, sind immer wieder sehr zeitintensiv. In diesem Zusammenhang danke ich vor allem Nicole Lorey und Rainer Lohrie für den Aufwand, den sie jeden Tag wieder neu betreiben müssen, damit alle die richtigen Pakete bekommen und die Listen aktuell geführt werden. In diesem Zusammenhang werden wir in den nächsten Tagen noch festlegen, wie wir mit den genesenen Schüler*innen verfahren.
Wir haben in den letzten Wochen mit einem besonderen Wechselverfahren Klassen- und Kursarbeiten in allen Jahrgängen schreiben lassen. Da nicht vorauszusehen war, ob und wann wieder alle Schüler*innen vor den Ferien in den Präsenzunterricht zurückkehren können, haben wir uns ganz bewusst für das Schreiben der Arbeiten in dieser Form entschieden, auch im Sinn unserer Schüler*innen, denn viele können in einem solchen Format Leistung zeigen, die sie im Distanzunterricht nicht zeigen konnten. Insgesamt hat die Organisation gut geklappt, wenn es auch auf allen Seiten noch einmal besonderen Engagements bedurfte.
Auch in den nächsten Wochen werden einige Klassen und Kurse nicht direkt von der jeweiligen Fachlehrkraft unterrichtet werden können. In der Regel werden diese Fachlehrkräfte weiterhin über das Board zugeschaltet und auf Distanz unterrichten.
Außerdem gab es einige weitere Veränderungen im Kollegium, die ich gern mitteilen möchte. Frau Pöhl und Frau Großebrummel-Friesen sind mittlerweile in den Mutterschutz bzw. in die Elternzeit gewechselt. Mit Frau Lienemann, Frau Hansmersmann, Frau Düman, Frau Klute, Herrn Godejohann und Frau Koch, die nun nicht mehr als Vertretungslehrkraft angestellt ist, haben wir 6 neue Referendar*innen bekommen. Frau Melo-Reimer ist bis zu den Sommerferien als Vertretungslehrkraft neu ins Kollegium gekommen.
Ich hoffe, dass es uns auch in diesem Jahr möglich sein wird, die Abschlussfeiern des 10. Jahrgangs und die Übergabe der Abiturzeugnisse in einem angemessenen Rahmen durchführen zu können. Im letzten Jahr war es leider nicht möglich, die Abiturfeier mit Eltern durchzuführen. Wir hoffen, dass das dieses Jahr anders sein kann. Leider liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine genaueren Informationen seitens des Ministeriums vor.
Wenn ich, und sicher geht es mir nicht allein so, auf die nächsten Wochen schaue, dann natürlich einerseits mit besorgtem Blick auf eine möglicherweise wieder steigende Zahl der Infektionen, auch im Kreis aller hier am Schulleben Beteiligten.
Andererseits weiß ich aber, und auch da habe ich viele ähnliche Rückmeldungen bekommen, wie wichtig für alle Schüler*innen die Rückkehr in den normalen Schulalltag ist, wenn auch unter Auflagen. Unsere Schüler wollen endlich wieder täglich ihre Freund*innen sehen. Wir alle haben in den letzten Monaten erfahren, wie wichtig soziale Kontakte sind. Und im Wechselunterricht ist auch in dieser Hinsicht immer noch manches auf der Strecke geblieben.
Unsere Schüler*innen freuen sich aber auch darauf, so haben es mir viele erzählt, einfach wieder ganz normal Unterricht machen zu können, mit allem, was dazugehört. Und letztlich freuen auch wir uns, wenn wir unsere Schüler*innen alle in den 5 Wochen bis zu den Sommerferien wiedersehen, trotz der genannten Bedenken.
Und wir alle hoffen, dass es nach den Sommerferien eine weitgehende Rückkehr in den normalen Schulalltag geben wird.
Bis dahin wünsche ich allen, auch im Namen der gesamten Schulleitung weiterhin alles Gute, noch ein bisschen Ausdauer und vor allem weiterhin Gesundheit und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Maike Maatz
Es folgt die gekürzte Schulmail. Der komplette Text der folgenden Mail ist auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW nachlesbar.
>>>>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
SchulMail: Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung findet derzeit der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ganz überwiegend im Wechselunterricht, in einer geringeren Zahl von Fällen wegen hoher Inzidenzwerte noch im reinen Distanzunterricht statt. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Abschlussklassen und ein Teil der Förderschulen.
Nordrhein-Westfalen hat mit diesem Unterrichtskonzept auf dem Höhepunkt der dritten Welle der Pandemie einer nachhaltigen Infektionsprävention den Vorrang gegeben. Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.
Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht
Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.
Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:
- An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
- danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
- die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.
Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.
Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.
Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken
Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke
Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse – so wie es mit der SchulMail vom 22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.
Mir ist bewusst, dass der Übergang vom Wechselunterricht in einen durchgängigen Präsenzunterricht die Schulen vor unterschiedlich große Herausforderungen stellt. Insbesondere in den weiterführenden Schulen, in denen in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern, ist es daher an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Schulleitungen gegenüber den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern transparent darlegen, welche Einschränkungen im Hinblick auf den Präsenzunterricht anstehen könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass derzeit grundsätzlich noch befristete Verträge geschlossen werden können, um die personelle Präsenz in den Schulen zu erhöhen; vor Eintritt in entsprechende Planungen sollte die jeweils zuständige Bezirksregierung kontaktiert werden.
Auswirkungen auf die Testverfahren
Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.
Für die Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe, die am Lolli-Testverfahren beteiligt sind, werden sich voraussichtlich nur kleine Änderungen ergeben. Im Interesse einer gleichmäßigen Auslastung der Labore und mit dem Ziel, die Anpassungen so gering wie möglich zu halten, wird es zumindest bis auf Weiteres bei den vier Pool-Testtagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben, wobei an jedem Tag die Hälfte der in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler am Pool-Test teilnehmen. Das hätte in einer Grundschule zur Folge, dass beispielsweise montags und mittwochs die Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase, dienstags und donnerstags die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 am Pooltest teilnehmen. Zu den möglichen Anpassungen beim Lolli-Testverfahren werden wir den betroffenen Schulen kurzfristig gesonderte Informationen zukommen lassen, u.a. auch zur ggf. geänderten Poolbildung.
[…]
Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb
Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.
Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen.
Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.
Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht erforderlich.
Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.
Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.
Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb
Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten – Ganztags- und Betreuungsangebote teil.
Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)
Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.
Berufliche Orientierung gemäß KAoA
Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist. Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.
Planung von Abschlussfeiern
Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.
Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzunterricht bei Inzidenzen von unter 100 werden noch einmal organisatorische Anpassungen des Schulbetriebs notwendig. Dabei verkenne ich nicht, dass die Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die „Zielgerade“ des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<