Schulsozialdienst an der Regenbogen-Gesamtschule
Dem System Schule angegliedert ist die Schulsozialarbeit, ein neutraler, eigenständiger Fachbereich als Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe. Besonderes Merkmal der Schulsozialarbeit ist die Bindung an die Schweigepflicht nach §203 StGB, die für alle Aufsuchenden gilt.
Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am System Schule ist Grundlage der Schulsozialarbeit. In beratender, unterstützender Form können Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte unabhängig voneinander dieses Angebot wahrnehmen. Die Inanspruchnahme von Schulsozialarbeit ist immer freiwillig. Ziel ist es, kurzfristig in Konfliktsituationen zu vermitteln, Prozesse konstruktiv zu gestalten und nachhaltig Lebenslagen zu optimieren. Schulsozialarbeit bietet über die gesamte Schulzeit kurzfristige oder lang- fristige Unterstützungsformen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben einen festen Ort und verlässliche, kompetente Ansprechpartnerinnen bei Schwierigkeiten innerhalb oder außerhalb von Schule. Hier wird Scheitern nicht verurteilt, sondern gemeinsam nach Lösungen und Wegen gesucht. Es entstehen verlässliche Beziehungen.
Manchmal ist es für Schülerinnen und Schüler wichtig, außerhalb des Lernsystems Schule und außerhalb der Familie Ansprechpartner zu haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass Schüler jederzeit von sich aus Kontakt aufnehmen können. In der Unterrichtszeit muss dies mit den Klassen- und Fachlehrern abgesprochen werden.
Allgemeine Erreichbarkeit / Sprechzeiten
In den Pausen ist das Büro des Schulsozialdienstes regelmäßig geöffnet. Das Kontaktangebot Teestube bietet die Möglichkeit zur Terminabsprache. Unter der Mailadresse sozialarbeit@rges.de oder der Telefonnummer 05225 601630 können auch von Eltern individuell Termine vereinbart werden. Diese können auch außerhalb der Unterrichtszeiten liegen und gegebenenfalls in Form eines Hausbesuchs stattfinden. Ein kurzfristiges Aufsuchen in dringenden Fällen ist möglich. Die Schülerinnen und Schüler sind informiert, sich hierfür bei der entsprechenden Lehrkraft vorzustellen und den spontanen Termin mündlich genehmigen zu lassen.