Informationen zum Schulbeginn am 22. Februar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mit der Schulmail vom 11. Februar 2021 wurde uns mitgeteilt, dass der Abschlussjahrgang der weiterführenden Schulen und die letzten beiden Jahrgänge der Sekundarstufe II ab dem 22. Februar 2021 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren sollen. Im weiteren Text möchte ich alle darüber informieren, wie wir die Anforderungen, die die teilweise Schulöffnung mit sich bringt, so gut wie möglich für alle Beteiligten umsetzen wollen. Dabei wird es nicht möglich sein, für alle Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen Bedingungen zu schaffen, wie sie im Präsenzunterricht bis Dezember möglich waren. Das geben die Bestimmungen des Ministeriums leider nicht her. Die genauen Bestimmungen für die jeweiligen Jahrgangsstufen werden im weiteren Textverlauf genauer dargestellt. Da die Mail sehr umfangreich ist, werden wir alle unsere Schule betreffenden Erläuterungen nicht wie sonst in die Mail einbauen, sondern zuvor darstellen.  

Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass angesichts des Wechselunterrichts, der ab der nächsten Woche stattfindet, die beweglichen Ferientage zwar stattfinden sollen, es aber zu einer kleinen Verschiebung kommt: die beweglichen Ferientage finden nun statt am Freitag, 26. Februar, und Montag, 1. März. Ziel dieser Verschiebung ist, dass jede Gruppe in der Präsenzwoche einen freien Unterrichtstag hat. Eine weitere Verschiebung im Schuljahr wäre nicht möglich gewesen, da dem Prüfungs- und andere Termine entgegenstehen. Mit der grundsätzlichen Entscheidung für die beweglichen Ferientage möchte die Schulkonferenz allen am Schulleben Beteiligten die nötige Entlastung durch die beiden Ferientage nicht vorenthalten. An diesen beiden Tagen findet kein Betreuungsangebot in der Schule statt.  

Nun zu den konkreten Umsetzungen im Rahmen der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen 10, 12 und 13.  

Grundsätzliche Festlegungen für die Jahrgangsstufe 10: 

  • Es findet Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechselmodell statt.  
  • Jede Klasse wird geteilt. In der Woche A (22.-25.2.21) sind alle Schülerinnen und Schüler da, deren Nachname mit A-K beginnt. In der Woche B (2.-5.3.21) werden alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz unterrichtet, deren Nachname mit L-Z beginnt. Über diese Aufteilung werden alle Klassen auch über ihre Klassenlehrer noch einmal informiert.  
  • Unterricht findet in der Regel statt von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Am Dienstag findet in der 5. Stunde WP-Unterricht statt. Die für die nächsten Wochen geltenden Stundenpläne werden den Schülerinnen und Schülern durch die Klassenteams mitgeteilt.  
  • Es werden nicht alle Fächer in Präsenz unterrichtet, ein Teil der Fächer muss weiterhin auf Distanz unterrichtet werden. Nach 12.30 Uhr begeben sich deshalb alle Schülerinnen und Schüler nach Hause, damit im Nachmittagsbereich auch Online-Unterricht stattfinden kann, wenn die entsprechend Lehrkraft diesen ansetzt. Alle Schülerinnen und Schüler, denen es aufgrund eines sehr langen Heimwegs nicht möglich ist, um 13.35 wieder zu Hause zu sein, wenden sich bitte an ihre Klassenteams, um Regelungen abzusprechen.  
  • Damit kurz vor dem Abschluss alle Schülerinnen und Schüler in den ZP-Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik weiterhin von ihren Fachlehrkräften unterrichtet werden können, wird die äußere Differenzierung aufrechterhalten. Die Kurse werden deutlich kleiner sein, für größere Gruppen wird ein zweiter Raum zur Verfügung stehen. Uns war es bei dieser Entscheidung wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler weiterhin von den ihnen vertrauten Fachlehrkräften, mit denen sie sich bisher auf den Abschluss vorbereitet haben, unterrichtet werden. Andere mögliche Aufteilungen der Klassen und die Aussetzung der Differenzierung hätten bedeutet, dass viele Schülerinnen und Schüler „neue“ Fachlehrkräfte bekommen hätten. Nach der langen Distanzphase wollten wir diese erneute Umstellung unseren Abschlussklassen nicht zumuten. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit Gruppengrößen von durchschnittlich 10 Personen und damit der Möglichkeit, weit Abstand voneinander zu halten, die Maßgabe nach Anpassung an die Erfordernisse, wie sie der Mail zu entnehmen ist, umgesetzt haben.  
  • Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, dass der WP-Unterricht ebenfalls unterrichtet wird. Neben den ZP-Fächern ist das WP-Fach ein weiteres abschlussrelevantes Hauptfach. Deshalb möchten wir auch hier den persönlichen Kontakt zwischen Fachlehrkraft und Schülerinnen und Schülern wieder ermöglichen, zumal diese Fächer oft auch einen hohen praktischen Anteil haben, der in der Distanz schwerer durchführbar ist. Wie in den Differenzierungskursen sind auch hier die Gruppengrößen sehr klein und Abstand gut einhaltbar. Größeren Gruppen stehen ebenfalls 2 Räume zur Verfügung.  
  • Die konkrete Unterrichtsgestaltung obliegt wie immer der unterrichtenden Lehrkraft. Ob also eine sich in der Distanz befindlichen Gruppe zum Unterricht dazugeschaltet wird oder schriftliche Aufgaben bekommt, die später in der Präsenzphase dieser Gruppe bearbeitet werden, entscheidet im Einzelfall die Fachlehrkraft.  

 

Grundsätzliche Festlegungen für die Jahrgangsstufe Q1: 

  • Für den Jahrgang Q1 findet Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Dazu wird der Jahrgang in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt. Die Aufteilung wird den Schülerinnen und Schülern durch die Beratungslehrkräfte mitgeteilt. 
  • In der Regel soll Hybridunterricht stattfinden, Schülerinnen und Schüler, die sich zu Hause befinden, sollen online teilnehmen.  
  • Grundsätzlich findet Unterricht nach Plan statt.  
  • Die nächste Klausurphase beginnt frühestens im März.  

 

Grundsätzliche Festlegungen für die Jahrgangsstufe Q2: 

  • Da in dieser Jahrgangstufe wesentlich weniger Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, wird die Jahrgangsstufe nicht geteilt. 
  • Es gilt grundsätzlich der bekannte Stundenplan. 
  • Kurse unter einer Größe von 20 Personen können aufgrund der Raumgrößen und der Möglichkeit Abstand zu halten, in Präsenz stattfinden.  
  • Kurse mit einer Größe über 20 Personen werden aufgeteilt, in Präsenz nehmen an erster Stelle die Schülerinnen und Schüler teil, die in diesem Fach eine Abiturprüfung ablegen. Für die anderen findet der Unterricht zumindest teilweise als Hybridunterricht statt.  
  • Die Zusatzkurse und mit einer Ausnahme auch die Sportkurse werden weiterhin komplett auf Distanz unterrichtet.  

Alle Schülerinnen und Schüler weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass natürlich weiterhin die unbedingte Notwendigkeit zur Einhaltung aller Hygienestandards (Masken, Handhygiene, Abstand!) besteht. Alltagsmasken sind für Schülerinnen und Schüler weiterhin zulässig, das Tragen medizinischer Masken erscheint aber sinnvoll.  

Wir hoffen, mit diesen Festlegungen allen Beteiligten einen funktionierenden Start in die Präsenzphase zu ermöglichen. Dass wir keine idealen Lösungen schaffen können, wissen wir, denken aber dennoch, dass wir mit diesen Entscheidungen im Rahmen des Möglichen pädagogisch richtig entschieden haben. Dennoch möchten wir nicht ausschließen, dass es noch einmal zu Umstrukturierungen kommen kann.  

Wie es mit den anderen Jahrgängen weitergehen wird, können wir im Moment noch nicht sagen. Die bestehenden Betreuungsangebote bleiben selbstverständlich weiterhin erhalten. Allerdings stellt uns die Gleichzeitigkeit von Präsenz- und Distanzunterricht, Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 und das Angebot an ausgewählte Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 bis 9 zum Distanzlernen in Schulräumen vor große Herausforderungen, die es nun zu meistern gilt. In diesem Zusammenhang möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, für die sich mit dem Distanzlernen die Arbeit nicht nur umgestellt, sondern auch vermehrt hat. Ich danke allen Schülerinnen und Schülern für ihre gute Mitarbeit im Distanzunterricht. Ich danke an dieser Stelle aber auch allen Eltern und Erziehungsberechtigten, die uns ihr Vertrauen schenken, unsere Arbeit und damit ihre Kinder zu Hause unterstützen und uns mit ihren Anregungen weiterhelfen.  

Sobald wir als Schule neue Informationen und Verfügungen aus dem Ministerium für Schule und Bildung haben, werden wir diese hier wieder veröffentlichen. 

Bis dahin wünsche ich, im Namen der gesamten Schulleitung, Euch und Ihnen weiterhin alles Gute, Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit. 

Maike Maatz 

Schulleiterin 

 

Der komplette Text der folgenden Mail ist auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW nachlesbar. 

Wir haben an dieser Stelle die für unsere Schulform relevanten Passagen eingefügt. 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> 

  

  

Sehr geehrte Damen und Herren,  

  

liebe Kolleginnen und Kollegen,  

  

  

  

mit dieser SchulMail informiere ich Sie gerne über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am gestrigen Mittwoch, den 10. Februar 2021, sowie über die weitere Vorgehensweise zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.  

  

Die Maßnahmen der vergangenen Wochen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Reduzierung der Infektionszahlen und zu einem Absinken der Inzidenzwerte geführt. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung müssen wir das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachten und bei möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgehen. Während die bisherigen Beschränkungen in allen Bereichen nahezu unverändert fortgesetzt werden, sollen die gemeinsam erarbeiteten Spielräume wie angekündigt für die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung genutzt werden. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden.  

  

Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat das Ministerium für Schule und Bildung in den vergangenen Tagen mit zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt. Wichtige Gesprächspartner waren dabei unter anderem Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht. In diesen Gesprächen standen neben den Abschlussklassen gerade auch die besonderen Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen und Schüler, der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen und insgesamt ein Zuwachs an Präsenzunterricht im Zentrum der Interessen und des Austausches. Nordrhein-Westfalen wird von den Möglichkeiten des gestrigen Beschlusses im Interesse der Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll Gebrauch machen und zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie der Primarstufe wieder verstärkt Unterricht in Präsenz ermöglichen. Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, werden wir aber auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.  

  

Wichtig war den Beteiligten ebenso wie der Landesregierung, eine Planungsperspektive aufzuzeigen und Lösungen für Modelle zum Schulbetrieb zu etablieren, die einen Einstieg sicherstellen und darauf aufbauend zugleich weitere Schritte zur Öffnung ermöglichen. Um den Schulen und den Schulträgern den notwendigen Vorlauf zur Umsetzung zu geben, werden alle relevanten Veränderungen zum Schulbetrieb auf der Grundlage des gestrigen Beschlusses mit einem Vorlauf von 10 Wochentagen ab Montag, den 22. Februar 2021, zur Umsetzung kommen.  

  

[…] 

  

Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen  

  

Ø Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.  

  

Ø Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.  

  

Ø Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).  

  

Regelungen für die Abschlussklassen  

  

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.  

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:  

Ø Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.  

  

Ø Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.  

  

Ø Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.  

  

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.  

  

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I  

  

Ø Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.  

  

Ø Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.  

  

Ø Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.  

  

Ø Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.  

  

Ø Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.  

  

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.  

  

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK)  

  

Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Entsprechendes gilt für die Studierenden des WBK im dritten bis sechsten Semester.  

Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:  

Ø Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.  

  

Ø Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (im WBK: für Studierende des 5. und 6. Semesters) sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht.  

  

Ø Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.  

  

  

Ø Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, anbieten, ihre Aufgaben in geeigneten Räumen der Schule zu erledigen.  

  

Ø Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet. Für die Studierenden des WBK im 1. und 2. Semester gilt dies entsprechend.  

  

Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen  

  

Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:  

Ø Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.  

  

Ø Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.  

  

Ø Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren.  

  

Ø Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.  

  

Regelungen für den Sportunterricht  

  

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de  nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de  abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein  

Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.  

Ødie Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;  

Ø sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;  

  

  

  

Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen  

  

Schutzmasken:  

Schon im vergangenen Jahr haben alle Schulen erste Lieferungen von Schutzmasken bekommen. Inzwischen werden nur noch Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard durch die Schulträger ausgeliefert.  

Ab dem 15. Februar 2021 stehen solche Schutzmasken für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens steht zusätzliche Schutzausstattung bereit.  

Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.  

Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, möchten aber auch darum bitten, von den verschiedenen Möglichkeiten der Information im Internet Gebrauch zu machen (z.B. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw ).  

Testungen:  

Darüber hinaus gilt schon seit dem 11. Januar 2021 die Zusage, dass sich alle an der Schule Tätigen bis zu den Osterferien insgesamt sechs Mal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei und anlasslos testen lassen können. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt.  

Dieses Testangebot wird ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.  

Schutz von sogenannten Risikogruppen:  

Nach wie vor führt die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe auf Nachweis zu einer Befreiung von der Pflicht, Präsenzunterricht zu erteilen. Die entsprechenden Erlasse gelten zunächst bis zu den Osterferien fort.  

Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.  

Aktuelle Hygieneempfehlungen:  

Ihnen allen bekannt sind die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“. Sie stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung und werden bei Änderungen der Coronaschutz- oder der Coronabetreuungsverordnung ständig aktualisiert. In Verbindung mit der oben bereits  

angekündigten Überarbeitung der Coronabetreuungsverordnung steht hier kurzfristig eine Aktualisierung bevor.  

  

Weitere Maßnahmen  

  

Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:  

  

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3 

  

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.  

  

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten  

  

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.  

  

Fortsetzung der Ferienprogramme  

  

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung  

stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.  

  

Berufliche Orientierung  

  

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente unter www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten 

  

Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik  

  

Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung. Das derzeitige Unterrichtsgeschehen kann mit der auf einen normalen Unterrichtsbetrieb in Präsenz ausgelegten Unterrichtsstatistik nicht hinreichend realistisch abgebildet werden. Mit dem Aussetzen der Erhebung ist zudem eine Entlastung der beteiligten Schulen verbunden. Ich möchte Sie jedoch weiterhin um Teilnahme an der wöchentlichen COSMO-Erhebung sowie anlassbezogenen Erhebungen bitten, deren Zahl und Umfang auf das Nötigste beschränkt ist. Die von Ihnen hier übermittelten Daten sind wichtige Grundlagen für die von der Landesregierung in den kommenden Wochen zu treffenden Entscheidungen.  

  

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien  

  

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.  

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen, den Schulbetrieb in Ihren Schulen für die kommenden Wochen vorzubereiten.  

  

  

Mit freundlichen Grüßen  

Mathias Richter 

  

  

  

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<