Elterninformation zum Schülerbertriebspraktikum

in der Zeit vom 26.02.2018 bis 16.03.2018 findet das dreiwöchige Betriebspraktikum für alle Schüler/innen  der Jahrgangsstufe 9 statt. Es ist seit langem fester Bestandteil des Berufswahlorientierungsprogramms unserer Schule. Dieses Betriebspraktikum eröffnet die Möglichkeit die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennenzulernen. Dabei sollen die Schüler/innen die Realität der Berufstätigkeit und die Beanspruchung am Arbeitsplatz erfahren, ihre Vorstellungen von der Arbeitswelt überprüfen und einen Beruf bzw. ein Berufsfeld näher erkunden.

Zu den Rahmenbedingungen des Schülerbetriebspraktikums:

  • Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung, die Teilnahme ist für alle Schüler/innen des 9. Jahrgangs verbindlich. Während dieser Zeit sind sie durch die Schule versichert. (Unfallversicherung im Betrieb und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Betrieb)
  • Das Praktikum soll einen Einblick in einen Ausbildungsberuf ermöglichen. Berufe, die einen Studienabschluss benötigen, werden in einem Praktikum in der Oberstufe erkundet.
  • Die Schüler/innen suchen sich ihre Praktikumsstelle selbst und nehmen auch den Kontakt zum Betrieb selbständig auf. Eine persönliche Nachfrage ist empfehlenswert, mitunter ist aber auch eine schriftliche Bewerbung erforderlich. Liebe Eltern, lassen Sie Ihr Kind diese Dinge selbst tun; das Suchen einer geeigneten Stelle, die telefonische Kontaktaufnahme, der Besuch im Betrieb, all das sind wichtige Bestandteile des Praktikums.
  • Die Tätigkeit am Arbeitsplatz sollte im Interesse der Schüler/innen möglichst abwechslungsreich und interessant sein. Solche Bedingungen sind erfahrungsgemäß in größeren Betrieben zu finden, die über ein gutes Ausbildungswesen verfügen. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte oder der Offene Ganztag sind diesbezüglich nicht geeignet.
  • Da sich die Schüler/innen in einer fremden Umgebung bewähren sollen, ist eine Praktikumsstelle bei Eltern oder Verwandten nicht sinnvoll. Auch soll das Praktikum allein und nicht mit einem anderen Schüler aus derselben Klasse oder dem Jahrgang absolviert werden.
  • Der Praktikumsbetrieb sollte so gewählt werden, dass er von den Schüler/innen und den betreuenden Lehrkräften zumutbar erreicht werden kann. Bei einer Entfernung bis zu 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrtkosten (bis zu 100€/Monat einschl. der Kosten für bereits vorhandene Schülermonatskarten. Erstattungsfähig ist nur die günstigste Tarifvariante.)
  • Die Schule entscheidet über die Eignung eines Praktikumsplatzes. Eine vorherige kurze Rücksprache mit mir ist deshalb sinnvoll.
  • Die Schüler/innen müssen während der regulären Arbeitszeit im Betrieb anwesend sein (bis zu 35 Stunden/Woche; Grundlage sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes).
  • Das Betriebspraktikum wird nicht vergütet, da es kein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ist.
  • Im Krankheitsfall müssen Schule und Betrieb umgehend telefonisch benachrichtigt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Betrieb macht einen guten Eindruck.
  • Schüler/innen, die während ihres Praktikums mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine sog. Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt. Den Termin für diese Belehrung werde ich in Absprache mit dem Gesundheitsamt für alle in Frage kommenden Schüler/innen festlegen und rechtzeitig schriftlich bekanntgeben. Die Kosten übernimmt dann der Schulträger.
  • Kindergärten und andere Jugendeinrichtungen verlangen oft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Wann, wo und wie das Führungszeugnis beantragt werden muss, werde ich den betroffenen Schülern rechtzeitig schriftlich mitteilen.
  • Kindergärten und andere Jugendeinrichtungen verlangen oft auch einen ausreichenden Impfschutz gegen Kinderkrankheiten (z.B. Poliomyelitis, Röteln und Mumps usw.) Ein Impfschutz gegen Tetanus sollte von allen Schülern und Schülerinnen rechtzeitig vor Beginn des Praktikums vorgenommen bzw. aufgefrischt werden. Die Kosten für etwaige Impfungen müssen von den Eltern übernommen werden.
  • Das Schülerbetriebspraktikum wird von den Klassenlehrern und den WL-Kollegen vorbereitet und betreut. Gerne bin ich bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz behilflich; Listen mit geeigneten Praktikumsbetrieben können im BOB-Büro eingesehen werden.
  • Die Schüler/innen führen während des Praktikums eine Mappe, die im WL- Unterricht vorbereitet,  ausgewertet und präsentiert wird. Darüber hinaus fertigen sie zwei schriftliche Aufgaben für das Fach Deutsch an. Die Ergebnisse gehen in die jeweiligen Fachnoten ein.
  • Die Frist für die Abgabe der Praktikumsbestätigungen endet am Freitag, 15.12.2017.

Für weitere Rückfragen und Anregungen zum Schülerbetriebspraktikum stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung in meiner Sprechstunde jeden Donnerstag in der Mittagspause im BOB-Büro.

Mit freundlichen Grüßen

B. Rötzer-Klawki
(Praktikumskoordinatorin)