Aktuelle Informationen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch ist uns die neue Schulmail mit Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien zugegangen. Wie gewohnt, werden wesentliche Auszüge der Mail im Anschluss an diesen Text nachzulesen sein, die komplette Mail ist hier nachzulesen.

Für uns und unsere Schule sind vor allem die Aussagen zur Maskenpflicht und zu den Testungen relevant. Zum Programm Ankommen und Aufholen nach Corona, aus dem auch wir über die Stadt Gelder und Bildungsgutscheine bekommen werden, sind die Angaben leider noch nicht konkreter geworden.  

Am ersten Schultag nach den Ferien wird in allen Klassen und Kursen aller Jahrgangsstufen zu Unterrichtsbeginn getestet werden müssen. Das wird nicht in allen Jahrgangsstufen in der ersten Stunde sein können, sondern variiert je nach Stundenplan. Die Grundlagen für den Test sind unverändert geblieben. Das bedeutet, dass immunisierte Schülerinnen und Schüler nicht getestet werden müssen. Wir bleiben allerdings dabei, dass wir auch diesen Schülerinnen und Schülern die Durchführung der Selbsttests weiterhin empfehlen. Statt eines Selbsttests kann auch weiterhin ein sogenannter Bürgertest durchgeführt werden. Das Ergebnis muss schriftlich vorgelegt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der bisherige Testrhythmus wird beibehalten und auch weiterhin können sich Schüler, die eine Bescheinigung benötigen, sich diese ausstellen lassen. 

Wir bitten alle darauf zu achten, welche Bedingungen ganz aktuell für Reiserückkehrer gelten. Je nach Reisegebiet gibt es unterschiedliche Bedingungen, unter denen die Rückkehr in die Schule möglich ist.   

Wir haben eine dringende Bitte an alle, die nach den Ferien wieder in die Schule kommen, egal ob als Schüler oder in der Schule Tätige, egal ob geimpft oder nicht: Alle sollten sich in den letzten Tagen vor Schulbeginn selbst testen, um von Beginn an zu vermeiden, dass Infektionen in die Schule getragen werden.  

Wichtig für uns ist als Inhalt der Mail außerdem, dass auch nach den Herbstferien die Maskenpflicht so bestehen bleibt, wie sie aktuell gilt. Das heißt, dass mit Betreten des Gebäudes die Maske über den gesamten Schultag getragen werden muss, sowohl während des Unterrichts als auch in den Pausen im Gebäude. Alle möglichen Änderungen zu dieser Pflicht bekommen wir erst nach den Ferien mitgeteilt und werden diese dann auch entsprechend umsetzen. Aber erstmal bleibt alles wie bisher.  

In diesem Jahr werden unsere Klassengemeinschaftswochen in Rödinghausen wieder stattfinden können. Diese Tage sind ein wichtiger Baustein im Programm Soziales Lernen und wir freuen uns, dass sie wieder möglich sind. Natürlich werden auch vor Ort regelmäßig Testungen durchgeführt und es gibt ein Hygienekonzept sowohl des Veranstalters als auch der Unterkunft. Da der Aufenthaltsort relativ nah am Schulort liegt, dürfte es im Fall einer tatsächlichen Positivtestung einer Schülerin oder eines Schülers kein Problem sein, die Abholung zu organisieren.  

Aus unserer Sicht sind damit die für uns relevanten Themen der Mail angesprochen und unser Umgang damit dargestellt.  

Bevor der gekürzte Text der Mail folgt, möchte ich noch ein paar persönliche Worte, auch im Namen der gesamten Schulleitung, an Euch und Sie richten. 

Wir haben relativ lebhafte Wochen nach den Sommerferien hinter uns, im positiven wie leider auch im negativen Sinn. 

Wir hatten etwa auf der Hälfte der Strecke bis jetzt eine relativ hohe Zahl positiv getesteter Schülerinnen und Schüler und dadurch auch entsprechend viele Kontaktpersonen, die nicht am Unterricht teilnehmen konnten. Die Veränderungen, die bezüglich der Freistellung von Kontaktpersonen seitens der Landesregierung vorgenommen wurden, waren zeitlich leider so angelegt, dass die Umsetzung durch das Gesundheitsamt Herford sich schwierig gestaltete. Das hat bei Schülerschaft, Eltern und auch bei uns Zeit und Nerven gekostet und mitunter auch für Verwirrung gesorgt. 

Wir freuen uns, dass in den letzten zwei Wochen keine neuen Fälle aufgetreten und auch bei uns die sinkenden Inzidenzzahlen des Kreises zu spüren sind. 

Vielleicht hat es auch geholfen, dass die Zahl der immunisierten Schülerinnen und Schüler offenbar deutlich zugenommen hat. Dass das Impfangebot an der Schule an beiden Tagen so rege wahrgenommen wurde, hat uns gefreut.  

Dass nun wieder alle Gremien tagen dürfen, natürlich unter den 3G-Regeln, freut uns ebenfalls. Schule lebt auch durch Mitwirkung aller am Schulleben beteiligten Personengruppen.  

In den letzten Wochen haben wir leider registrieren müssen, dass die Zeiten der Schulschließungen ihre Spuren hinterlassen haben. Dabei berichten Kolleginnen und Kollegen tatsächlich weniger von Defiziten in fachlichen Bereichen bei der Schülerschaft. Aber im sozialen Miteinander haben anscheinend einige Kinder und Jugendliche offenbar verlernt, wie ein gutes Miteinander funktioniert. An diesen Defiziten werden wir in den nächsten Wochen verstärkt arbeiten müssen. Respekt und Höflichkeit werden dabei im Mittelpunkt dieser Thematik stehen müssen.  

Wir bitten dazu alle Eltern, uns bei dieser erzieherischen Arbeit zu unterstützen, auch wenn es in der Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten des eigenen Kindes mal ungemütlich werden kann. Nehmen Sie bitte Ihren Erziehungsauftrag genauso ernst wie wir unseren. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über diese Themen und unterstützen Sie uns, wenn es mal nicht so klappt, wie es sein soll.  

Viel ist schon erreicht, wenn Kinder verstehen, dass sie alle anderen Menschen so gut, höflich und respektvoll behandeln müssen, wie sie es im Umkehrschluss von anderen auch für sich selbst erwarten.  

Sobald die Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten, die das Programm Ankommen und Aufholen nach Corona uns noch bietet, um das soziale Lernen weiter zu stärken, klar sind, werden wir beraten, welche Umsetzungsmöglichkeiten wir nutzen wollen, damit wir an diesem Baustein noch intensiver arbeiten können. 

Nun wünschen wir aber allen erstmal erholsame Herbstferien, vor allem aber wünschen wir allen, weiterhin gesund zu bleiben.  

Maike Maatz 

 

Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

 

rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unseren Schulen gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen. 

 

Testungen zum Schulbeginn 

Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend. 

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). 

Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender ( https://www.schulministerium.nrw/dokument/lolli-testrhythmus-nach-herbstferien )entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus. 

 

Testungen während der Herbstferien 

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS finden Sie unten Näheres. 

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien 

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage. 

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern 

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). 

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). 

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche 

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei. 

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021. 

 

Maskenpflicht 

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien. 

(…) 

Klassenfahrten  

Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls. 

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Checkliste, die Sie bei der Planung und Durchführung von Klassen-, Kurs- und Stufenfahrten unterstützen soll: http://www.schulministerium.nrw/checkliste-schulfahrten

 

„Ankommen und Aufholen“ 

In der Schulmail vom 12. August 2021 habe ich Ihnen die einzelnen Bausteine des Programms „Ankommen und Aufholen“ ( https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen )ausführlich dargestellt. Das Programm wird von den verantwortlichen Akteuren konsequent umgesetzt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen aktuellen Sachstand zu geben: 

Die Anzahl der im Rahmen der „Extra-Zeit“ geförderten Angebote ist insbesondere in den Monaten Juni, Juli und August weiter gestiegen, sodass bis Ende September bereits über 11.000 Individual- und Gruppenmaßnahmen genehmigt werden konnten. Insgesamt sind allein in dieser Maßnahme bis jetzt mehr als 20 Mio. Euro seit März dieses Jahres gebunden. Bitte weisen Sie die Eltern von Schülerinnen und Schülern auch weiterhin auf die Möglichkeiten hin, die das Programm bietet. 

Auch der Baustein „Extra-Personal“, aus dem die Schulen zusätzliches befristetes Personal erhalten können, ist gut angelaufen: Ich freue mich, dass mit Stand 28. September 2021 fast 250 befristete Stellen in VERENA NRW ( https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/angebote ) ausgeschrieben wurden. Ganz herzlich möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die sich auf Ausschreibungen im Rahmen von „Ankommen und Aufholen“ bereits beworben haben und so einen großen Beitrag dazu leisten, Schülerinnen und Schüler beim Bewältigen der pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen und Schule wieder zu einem Lern- und Lebensraum zu machen. 

Noch während der Sommerferien konnten Mittel in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro über die Bezirksregierungen als „Extra-Geld“ den Schulträgern bereitgestellt werden (Schulträgerbudget, Schulbudget und Bildungsgutscheine). Damit stehen den Trägern von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen individuelle Budgets zur Umsetzung von Maßnahmen zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen in eigener Verantwortung zur Verfügung. Die Höhe des Schulbudgets jeder einzelnen Schule kann transparent einer Übersicht ( https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/uebersicht_extra-geld.pdf ) im Bildungsportal entnommen werden. Informationen sowie Beispiele zur Mittelverwendung werden Sie zeitnah im Bildungsportal ( https://www.schulministerium.nrw/extra-geld ) finden. 

Hohe Aufrufzahlen verzeichnet das Online-Portal von QUA-LiS NRW ( https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/aufholen-nach-corona/abbau-von-lernrueckstaenden/index.html ), das den „Extra-Blick“ auf die Schülerinnen und Schüler mit einer Übersicht von Materialien zur Diagnose und Förderung unterstützt. 

Schülerinnen und Schüler, die über die bestehende Förderung durch die Schule oder auch durch die regionalen vom Schulträger koordinierten außerschulischen Bildungsangebote in Gruppenformaten nicht in ausreichendem Maße erreicht werden, sollen zusätzlich gezielte und individuelle Förderangebote bei externen Bildungsanbietern über Bildungsgutscheine in Anspruch nehmen können. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Hierzu erhalten Sie in Kürze weitere Informationen. 

(…) 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mit den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien sorgen wir für klare Rahmenbedingungen, um auch weiterhin einen sicheren Schulbetrieb mit regelhaftem Präsenzunterricht zu ermöglichen. Ich wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und allen an der Schule Tätigen erholsame Ferientage und einen guten und sicheren Start nach den Herbstferien. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Mathias Richter 

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<