Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der 2. Woche der Herbstferien ist uns eine Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zugestellt worden, die die bereits beschlossenen Regelungen für den Schulbetrieb für den Zeitraum nach den Herbstferien ergänzt. Diese stellen wir Euch und Ihnen in gewohnter Weise zur Verfügung.
In den letzten Tagen haben wir weitere Maßnahmen getroffen, die wir an dieser Stelle ebenfalls erläutern wollen.
Entsprechend der in der unten zitierten Mail erlassenen Regelungen haben wir am Montag, 26.10.2020, mit einer allgemeinen Durchsage alle Schülerinnen und Schüler über die erneute, sogenannte Maskenpflicht informiert. Wir alle achten darauf, dass nicht nur die Maskenpflicht eingehalten wird, sondern zusätzlich auch, trotz Maske, der eingeforderte Abstand, wo immer das möglich ist. Es zeigt sich nach einer Woche Unterricht allerdings auch, dass gerade die Umsetzung der Maskenpflicht eine dauerhafte Herausforderung darstellt. Viele Schülerinnen und Schüler entziehen sich dieser Vorschrift, sobald sie sich unbeobachtet glauben. Mitunter fehlt dann auch bei Ansprache durch eine Lehrkraft die Einsicht in die Notwendigkeit von Abstand und Maske. Deshalb bitten wir alle Eltern und Erziehungsberechtigten darum, mit den Kindern noch einmal die Dringlichkeit der Hygieneregeln zu besprechen. Zu beachten ist auch, dass Schülerinnen und Schüler, die massiv und/oder wiederholt offensichtlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, auf der Grundlage des §54 SchulG NRW vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden können.
Im Mensabetrieb haben wir seit Montag, 2. November, neue Regelungen getroffen:
Die Klassen des 5. Jahrgangs teilen sich die Zeit zwischen 12.10 Uhr und 12.50 Uhr. Somit ist gewährleistet, dass sich nur 2 Klassen zeitgleich in der Mensa aufhalten. Kinder der 5. Klassen, die an der Snacktheke etwas kaufen wollen, tun dies bereits, während die anderen ihre warme Mahlzeit einnehmen. Sie begeben sich mit dem Snack wieder zu ihrer Klasse.
Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs können ihre warmen Mahlzeiten zwischen 12.50 Uhr und 13.10 Uhr einnehmen.
Allen Schülerinnen und Schülern ab dem 7. Jahrgang steht die Mensa ab 13.10 Uhr bis zum Pausenende zur Verfügung.
Um auch beim Essen Abstand möglichst gewährleisten zu können, hat der Mensabetreiber die Zahl der Stühle reduziert und die Stühle weiter auseinandergestellt.
Aufgrund der Pandemieentwicklung müssen alle Schulveranstaltungen im November ausfallen. Das betrifft bei uns
- den Informationsabend für die Eltern des neuen 5. Jahrgangs am 10.11.,
- den Informationsabend für Eltern und Schülerinnen und Schüler unserer Schule, die im nächsten Schuljahr unsere Oberstufe besuchen wollen, am 17.11.,
- den Tag der offenen Tür mit dem bereits veränderten Konzept, bei dem vorgesehen war, am 19.11. und 21.11. Gespräche und Führungen mit Schulleitungsmitgliedern und Koordinatoren durchzuführen.
Alle genannten Veranstaltungen müssen auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Der für den 16.11. angesetzte Elternsprechtag findet nur auf Distanz statt. Die jeweiligen Klassenlehrkräfte werden Termine für Telefongespräche oder Videoanrufe vereinbaren.
Wir hoffen, dass alle getroffenen Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten können, dass die Zahlen nicht weiter ansteigen und wir unter den gegebenen Bedingungen so weit möglich weiterhin Präsenzunterricht nach Plan leisten können.
Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der SchulMail vom 8. Oktober 2020 habe ich Ihnen bereits umfassende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien 2020 gegeben. Allerdings hatte ich schon damals angekündigt, dass noch vor dem Ende der Herbstferien weitere Informationen zum Schulbetrieb folgen, falls die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erforderlich macht. Die Anpassungen und Ergänzungen betreffen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) sowie Hinweise und Empfehlungen zum Lüften in Unterrichtsräumen und Sporthallen. Diese werden weiter unten ausführlich dargestellt und durch ergänzende Expertenpapiere erläutert.
In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.
Bislang ist es insgesamt sehr gut gelungen, im Rahmen des angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten den Unterricht fast vollständig im Präsenzbetrieb durchzuführen. Vor den Herbstferien nahmen insgesamt 98,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht der Schulen teil. Auch der Anteil der aufgrund der Pandemie nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte war mit 4,3 Prozent weiterhin gering. Das waren und sind erfreuliche Zeichen einer Normalität im Rahmen dessen, was in der Pandemie im Schulbetrieb von allen beteiligten Akteuren geleistet werden kann und selbst in dieser schwierigen Situation möglich ist. Auch nach den Herbstferien möchten wir für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern.
Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.
Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.
Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:
Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.
Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:
Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
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Stoßlüften alle 20 Minuten,
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Querlüften wo immer es möglich ist,
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Lüften während der gesamten Pausendauer.
Diese hier genannte Möglichkeit des Lüftens ist bei uns in allen Unterrichtsräumen gegeben. Bis zu den Herbstferien konnten aufgrund der Wetterlage viele Klassen auch noch bei dauerhaft geöffneten Fenstern und Türen unterrichtet werden. Das ist jetzt nach den Herbstferien nicht mehr möglich. Wir achten deshalb besonders auf die Umsetzung des Konzepts zum Lüften.
Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
- Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
- Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.