Grundsätze für gutes Lernen auf Distanz – Eltern- und Schüler-Info

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir sind nun zum ersten Mal in diesem Schuljahr vom Lernen auf Distanz betroffen. Im Folgenden können Sie die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Hinweise zu diesem Thema nachlesen. Inzwischen wurden Rückmeldungen aus der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft, der Schul-konferenz und einzelnen Klassen gesammelt und ausgewertet. Die markierten Passagen wurden in verschiedenen Gremien hervorgehoben.

Aktuelle gesetzliche Grundlage

Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen

Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Teilnahme am Distanzunterricht, Leistungsbewertung

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.

Aus: Schulministerium NRW, Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz, vgl. Schulmail vom 03.08.2020.

Grundsätzlich wissen wir, dass das Lernen auf Distanz auch aufgrund der sehr unterschiedlichen Belastungssituationen daheim keinen vollwertigen Ersatz für den Präsenzunterricht in der Schule bieten kann. Auf der anderen Seite sind wir jedoch gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei unseren Schüler*innen in dieser besonderen Situation keine Bildungslücken entstehen, die ihre Schullaufbahn negativ beeinflussen. Da gerade wir an der RGeS über die infrastrukturellen Voraussetzungen im IT-Bereich verfügen, um die Schüler*innen beim Lernen auf Distanz bestmöglich unterstützen zu können, ist es unsere pädagogische Pflicht diese Möglichkeiten konsequent zu nutzen.

Wir bitten Sie, bei Ihren Kindern darauf hinzuwirken, die Aufgaben zuverlässig und sorgfältig zu erledigen, damit Ihre Kinder für die Folgezeit eine gute Grundlage haben, die angestrebten Lern- und Bildungsziele erreichen zu können.

Falls es bei Ihnen Probleme bezüglich der technischen Ausstattung für das digitale Lernen und Arbeiten gibt, kontaktieren Sie uns bitte. Wenn Sie in diesen Bereichen Unterstützung brauchen, rufen Sie in der Schule an oder schreiben Sie eine Mail an distanz.lernen@rges.de. Wir melden uns bei Ihnen und finden eine Lösung.

Sollte es Ihren Kindern aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die gestellten Aufgaben zu erledigen, so informieren Sie bitte zeitnah die zuständigen Klassenlehrkräfte.

Im Folgenden werden nun die neuen Regelungen für das Lernen auf Distanz aufgeführt.

Mit herzlichen Grüßen im Namen der gesamten Schulleitung

Ilka Schoppe

Didaktische Leiterin, RGeS

Liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden könnt ihr die wichtigsten Regelungen zum Lernen auf Distanz an der RGeS nachlesen.

 

Regelungen für das Lernen auf Distanz

  1. Die Aufgaben, die ihr erhaltet, sind verpflichtend zu erledigen. Sie werden, genauso wie die Mitarbeit im Unterricht, benotet.
  2. Damit ihr eure Arbeitswoche immer verlässlich planen könnt erhaltet ihr für die Erledigung der Aufgaben einen verbindlichen Abgabetermin.
  3. Eure Lehrer*innen geben euch innerhalb einer angemessenen Frist (nach der Abgabe) eine Rückmeldung zum Arbeitsergebnis.
  4. Alle Fachlehrkräfte richten in der Regel eigene Gruppen in Teams ein. Dort wird direkt mit euch in den betreffenden Klassen/Kursen kommuniziert und es werden Aufgaben verwaltet. Achtet auf Nachrichten unter „Beiträge“ und in den Chats.
  5. Über das Bereitstellen von Aufgaben hinaus unterstützten euch eure Fachlehrer*innen in eurem Lernprozess dadurch, dass sie für euch verlässlich ansprechbar sind und ihr sie bei Unklarheiten oder Rückfragen zu den Aufgaben (über Teams oder Email) erreichen könnt.
  6. Eventuell vereinbaren eure Lehrer*innen mit euch Besprechungstermine im Videochat, alleine, in Kleingruppen oder mit der ganzen Klasse/einem Kurs, um neue Inhalte einzuführen oder eure Arbeitsergebnisse zu besprechen.
  7. Neben dem Unterricht kann es natürlich, insbesondere durch die für uns alle ungewöhnliche Situation, Probleme geben, die ihr loswerden wollt. Eure Klassenleitungen sind weiterhin Anlaufstelle für persönliche Fragen und Probleme.
  8. Auch die Schulsozialarbeiter*innen unterstützen euch, wenn ihr euch an sie wendet (e.widdel@rges.de, k.rekersbrink@rges.de).
  9. Der Stundenumfang für das Lernen auf Distanz kann genauso hoch sein, wie die Präsenzpflicht in der Schule.
  10. Weder die Lehrkräfte noch die Schüler*innen sind dazu verpflichtet, am Wochenende (Freitag, 16.00 Uhr bis Montagmorgen 8.00 Uhr) Rückmeldungen zu geben. Gleiches gilt auch an Feiertagen.
  11. Allerdings seid ihr dazu verpflichtet, mindestens einmal am Tag (Montag bis Freitag) eure Emails und Nachrichten in Teams zu lesen und den dortigen Anforderungen nachzukommen.

 

Wir wünschen euch weiterhin alles Gute, bleibt gesund und passt auf euch auf!

Mit herzlichen Grüßen im Namen der gesamten Schulleitung

Ilka Schoppe

Didaktische Leiterin, RGeS