Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Stand Donnerstag, 07.05.2020 / 15.00 Uhr

(mit Bezug auf die entsprechenden Schulmails des MSB NRW 1 – 20, siehe ebenfalls dazu die Informationen auf der Homepage der RGeS ab Donnerstag, 27.02.2020)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

tagesaktuell möchte ich Sie und euch alle nach Erhalt der Schulmail Nr. 20 über den neuesten Stand der Dinge informieren und zugleich entsprechende Informationen, Planungen und Entscheidungen der Schulleitung mitteilen.

Die komplette Mail können Sie und könnt ihr selbst per Homepage MSB nachlesen, im folgenden Text werden entsprechende Aussagen mit Bezug zu unserer Schulform ggf. zitiert und kommentiert. Insgesamt möchte ich Sie und Euch mit dieser Information im Wesentlichen über die Organisation des Unterrichts bis zu den Sommerferien informieren – vorbehaltlich weiterer Vorgaben aus dem MSB in diesem Zeitfenster.

 

Beginn Auszug aus der 20. Schulmail des MSB:

  1. Bis zu den Sommerferien soll möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.
  • Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich.

Ende Auszug aus der 20.Schulmail des MSB.

Für die konkrete Planung in unserer Schule bedeutet das:

  1. Parallel finden in diesem Zeitfenster bis inklusive 26.05.2020 die schriftlichen Abiturprüfungen und die „Ersatzprüfungen“ Jahrgang 10 statt, für die wir – auch auf Grund der Infektionsschutzmaßnahmen – einen äußerst hohen Personaleinsatz planen müssen.
  2. Dabei sind wir durch das MSB aufgefordert, entsprechend betroffene Lehrkräfte für die Korrektur der Abiturklausuren vom Unterricht zu entlasten.
  3. Gleichzeitig stehen 25 Kolleg*innen auf Grund der Zugehörigkeit zu Risikogruppen nicht für Präsenzunterricht zur Verfügung.
  4. Aus diesen Gründen findet der o.a. Unterricht sowohl der Q1 als auch der Jahrgangsstufe 10 nicht durchgängig, sondern nach Tagesplanung Eine entsprechende Planung wird allen Schüler*innen und Eltern schnellstmöglich mitgeteilt.
  5. Daraus ergibt sich für uns an der RGeS, dass vor dem 26.05.2020 Schüler*innen der Jahrgänge 5 – 9 nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden.

Beginn Auszug aus der 20. Schulmail:

  • Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Ende Auszug aus der 20. Schulmail

Für die konkrete Planung in unserer Schule bedeutet das:

  1. In dem benannten Zeitfenster 26.05.2020 bis Sommerferien finden z.T. noch die mündlichen Abiturprüfungen statt.
  2. Deshalb planen wir aktuell den Unterricht der Q1 an drei Tagen je Woche durchzuführen und für die Jahrgangsstufen 5 – 9 sowie die EF ein rollierendes Verfahren mit möglichst fixen Wochentagenwenn machbar! Die entsprechenden Informationen dazu gehen Ihnen und Euch schnellstmöglich zu.
  3. Der o.a. Unterricht findet wie bisher von 8.00 – 12.30 Uhr statt.
  4. Die Notbetreuung wird fortgeführt.

 Beginn Auszug aus der 20. Schulmail des MSB:

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.

Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:

  • Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.
  • Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben, soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen Leistungsbeurteilung kommen zu können.
  • Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.
  • Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.

Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt.

Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen.

  • Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.
  • Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).
  • Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.
  • Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.
  • Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.
  • Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail.
  • Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.
  1. Schulrechtliche Änderungen

Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem „Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben werden.

Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese hier.

Ende Auszug aus der 20.Schulmail des MSB.

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die unter VI. Schulrechtliche Änderungen angeführten Vorgaben werden im Moment in unsere Planungen eingearbeitet und den Beteiligten der entsprechenden Jahrgänge schriftlich und ggf. mündlich erläutert, ein entsprechendes Anschreiben geht zeitnah allen Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften zu.

Die finalen Planungen zur Organisation des Unterrichts ab dem 26.05.2020 werden wir Anfang nächster Woche entscheiden und entsprechend mitteilen, sodass alle Beteiligten ca. zwei Wochen Vorlauf haben, um sich darauf einzustellen.

Alle Planungen stehen unter dem Vorbehalt weiterer denkbarer Informationen des MSB sowie dem Verlauf der Pandemie und entsprechenden Konsequenzen für den Schulbetrieb.

Herzlichst

Hartmut Duffert

Schulleiter