Leistungsbewertungskonzept der Regenbogen-Gesamtschule Spenge
- Ziele der Leistungsbewertung
Wir möchten die Schülerinnen und Schüler der Regenbogen-Gesamtschule auf ihrem Weg zum mündigen Individuum und Bürger begleiten und unterstützen. Dieses Anliegen impliziert zunächst eine Auseinandersetzung mit dem Verständnis von Lernen und Leistung, um daraus resultierend pädagogische und fachspezifische Leitlinien formulieren zu können.
Der mündige Mensch handelt selbstbestimmt und eigenverantwortlich, wozu ihn der Erwerb von Kompetenzen aus verschiedenen Lernbereichen befähigen soll. Handlungskompetenz ist dabei die übergreifende Zielsetzung eines zeitgemäßen Unterrichts und ist in engem Zusammenhang mit dem Begriff einer allgemeinen Bildung zu verstehen.
nach: Grunder, Bohl, Broszat: Neue Formen der Leistungsbeurteilung an Sekundarstufen I und II, November 2001
Das Ermöglichen der Bedingungen für erfolgreiches Lernen setzt nach diesem Verständnis voraus:
- eine vertrauensvolle Beziehungsstruktur unter allen Beteiligten,
- institutionelle und systemische Unterstützung,
wobei anerkannt wird, dass
- Lernen und Leisten ein individueller Prozess ist,
- Leistung sich in kooperativen Arrangements vollzieht,
- Leistung vielfältig ist.
Auf ihrem Lernweg erbringen Schülerinnen und Schüler Leistungen, die sich in unterschiedlichen Dimensionen zeigen und durch verschiedene Personen und Instanzen bewertet werden. Diese Beurteilung kann sich unserer Auffassung nach nicht allein in Fachnoten widerspiegeln, die nur Wissensstände in Ziffern dokumentieren. Leistungsbewertung sollte Lernenden auch Rückmeldungen zu ihrem Lernprozess geben. Die Maßstäbe der Bewertung müssen für alle beteiligten Personen transparent gemacht werden, wobei die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, eigenverantwortlich und selbstständig Leistungskriterien zu erstellen, anzuwenden und zu reflektieren, Teil der Demokratisierung von und in Schule werden soll.
- Funktionen und Grundlagen von Leistungsbewertung
Leistungserfassung an der Schule hat zwei pädagogische Funktionen: Sie dient der Leistungsfeststellung und der Lernbegleitung.
Die Leistungsfeststellung hat so auf der einen Seite den Zweck, dem Lernenden selbst, aber auch Eltern und den Lehrkräften Orientierung über das individuelle Fähigkeitsniveau und den Lernbedarf zu geben, d. h. aufzuzeigen, welche Lernziele in welchem Umfang erreicht wurden, wo Stärken oder auch Schwächen liegen (Berichtfunktion). Des Weiteren dient die Leistungserfassung aber auch dem Lehrer als Rückmeldung über die Wirksamkeit des eigenen Unterrichtens und kann so helfen den Unterricht und das Lernen zu verbessern. Diese Rückmeldung über Wissensstände und Kompetenzen kann für Schüler zudem ein wichtiger motivationaler Faktor sein, zum einen, da das Erleben eigener Leistungsfähigkeit vorantreibt, zum anderen, da die Information über Lernschwierigkeiten hilfreich zur Einschätzung des für das weitere Lernen nötigen Lernaufwands ist.
Uns ist bewusst, dass die Notengebung neben den pädagogischen Funktionen über die Zuteilung von beruflichen und akademischen Chancen auch eine gesellschaftliche Funktion hat, da Schulnoten und Kurszuweisungen (Erweiterungs- und Grundkurse) den Zugang zu verschiedenen Bildungsabschlüssen regeln. Noten haben an unserer Schule keine Disziplinierungsfunktion.
Hier setzt dann die Lernbegleitung an als Optimierung des individuellen Lernens bzw. des pädagogischen Handelns. So hilft die Diagnose, den Unterstützungsbedarf der einzelnen Schüler einzuschätzen und sie entsprechend zu fördern. Lernbegleitung auf der Grundlage von Diagnose umfasst dabei auch den Bereich der Eltern- und Beratungsarbeit.
Der Unterricht ist so angelegt, dass motivierende, individualisierte Lernangebote gemacht werden, die die Schülerinnen und Schüler fördern und fordern. Dabei sind – wenn möglich und sinnvoll – die Schülerinnen und Schüler in Planung und Reflexion einbezogen. Damit Anreize auf Schülerinnen und Schüler wirken können, ist ein leistungsförderndes Klassen-klima Voraussetzung, dass z. B. durch eine strukturierte Klassenversammlung, in der auch Lernziele besprochen werden, gefördert wird. Ein leistungsförderndes Klima ist ebenso wichtig für den Erfolg der Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten. Dieses kann erreicht werden, wenn die Ermutigung und Ressourcenorientierung hierbei im Mittelpunkt stehen.
In den Sekundarstufen I und II sind Klassenarbeiten/Klausuren oder ähnlich aussagekräftige schriftliche oder nicht-schriftliche Aufgabenformate (z. B. mündliche Prüfungen in den modernen Fremdsprachen oder Projektarbeiten und Präsentationen) in festgelegten Fächern vorgesehen.
Alle sonstigen Leistungen im Unterricht werden zu einer Unterrichtsnote zusammengefasst, welche gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Beschlüssen der Fachkonferenzen anteilig mit den schriftlichen Leistungen in die Leistungsbewertung einbezogen wird. Die Unterrichtsnote bezieht sich auf alle Lernaktivitäten im Unterricht, wobei mit zunehmendem Alter eine größere Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler erwartet wird.
Die Schülerinnen und Schüler erbringen Leistung nicht nur im Fachunterricht, in dem diese durch die Lehrerinnen und Lehrer nach den Vorgaben dieses Leistungskonzepts bewertet wird. Wir ermutigen sie ausdrücklich, sich auch im AG-Bereich oder anderweitig außerunterrichtlich zu engagieren, da die Schule den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten bietet, sich in den gebundenen Ganztag einzubringen (z. B. als Schulsanitäter, Streitschlichter, Busbegleiter, Sporthelfer oder in der Schülervertretung). Die Wahrnehmung von Ehrenämtern, die Teilnahme an Sportveranstaltungen und an Wettbewerben mit Bildungscharakter (z. B. Sprachdiplome und Wettbewerbe) sowie kulturelles und soziales Engagement innerhalb und außerhalb der Schule finden auf Zeugnissen und auf Zertifikaten eine der Leistung entsprechende individuelle Anerkennung. Darüber hinaus werden besondere Leistungen regelmäßig öffentlich gewürdigt (z. B. in der lokalen Presse, im Schaukasten, im Elternbrief, auf der Homepage, bei feierlichen Zeugnisübergaben).
Transparenz und Vereinheitlichungen im Sinne dieses Leistungsbewertungskonzepts dienen auch dem Zweck, den Schülern eine eigene Einschätzung ihrer Leistungen zu erleichtern und diese dadurch zu objektivieren. Der eigene Lernprozess kann so besser eingeschätzt werden, die Einschätzung kann dann wieder das eigene Handeln beeinflussen. Gute Noten sollen einen Anreiz für weitere gute Leistungen bieten, schlechte Noten als Ausgangspunkt genommen werden, um die eigene Anstrengung zu steigern und Defizite aufzuarbeiten.
Diese Übernahme von Verantwortlichkeit für das eigene schulische Handeln stellt einen hohen Anspruch an unsere Schüler, ist aber zu bewältigen, wenn den Schülern z. B. kompetenzorientierte Beurteilungsraster vertraut gemacht werden. Die Schüler in den Prozess der Gestaltung solcher Raster einzubeziehen oder sie Raster zur Selbst- oder Fremdeinschätzung ausfüllen zu lassen, schult nicht nur die Fähigkeit den eigenen Lern- und Arbeitsprozess besser zu reflektieren, sondern verbessert auch die Transparenz in der Bewertung durch Mitbewertung.
- Ausgestaltung des Leistungsbewertungskonzepts an der RGES
3.1 Bezugsnormen
Bezugsnorm für die Leistungsbewertung sind die schulinternen Lehrpläne. Hier sind die im Unterricht zu stellenden Anforderungen niedergelegt, die im Unterricht zu vermittelnden Kompetenzen ausgewiesen. Die Leistungsbewertung bezieht sich dabei direkt auf diese im Unterricht vermittelten Kompetenzen.
Teil der schulinternen Lehrpläne sind die Leistungskonzepte, die die jeweiligen Fachschaften auf der Grundlage der Kompetenzerwartungen der Lehrpläne und weiterer ministerieller Vorgaben und auf der Grundlage unseres gemeinsamen Leistungskonzepts formuliert haben (kriteriale Bezugsnorm).
Um die schulinterne Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Wahlpflichtbereich) Klassenarbeiten möglichst vom jeweiligen Jahrgangsfachteam parallel gestellt und bewertet. Dieses gilt ebenfalls für die Klausurfächer in der Oberstufe.
Bei der Ausgestaltung des Unterrichts sind die Leistungsfähigkeit der Klasse, die Lernvoraussetzungen etc. zu berücksichtigen (interner Referenzrahmen/soziale Bezugsnorm).
Es ist sowohl in der Sekundarstufe I auf die Progressionsstufen zu achten als auch in der Sekundarstufe II zwischen der Einführungsphase und der Qualifikationsphase zu unterscheiden. Die Einführungsphase dient dazu, unsere Schüler an oberstufengerechtes Arbeiten heranzuführen. Dieses Wachsen an den Anforderungen ist bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen.
Lernfortschritte – aber auch negative Leistungsentwicklungen – des einzelnen Schülers werden z. B durch Kommentare zu den Arbeiten oder Bewertungsbögen und durch weitergehende Informationen oder Beratungsgespräche verdeutlicht. Gerade hier setzt die Möglichkeit der individuellen Förderung an, kann das Verhältnis zwischen erbrachter Leistung und Leistungsvermögen, Anstrengungsbereitschaft und Motivation berücksichtigt werden (individuelle Bezugsnorm).
3.2 Schriftliche Arbeiten/Klausuren
Schriftliche Arbeiten werden fristgerecht vorher angekündigt. Vor der schriftlichen Arbeit informiert die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den in der Arbeit relevanten Gegenstandsbereich.
Die Verteilung der Arbeiten auf das Halbjahr (Deutsch, Englisch, Mathematik, Wahlpflichtfach, Latein) erfolgt in Absprache mit der Abteilungsleitung durch die Jahrgangsfachteams. Termine für zentrale Prüfungen (LSE 8, ZP 10, Vergleichsklausur EF, Zentralabitur) werden in der Planung entsprechend berücksichtigt. Der Plan wird zu Anfang des Halbjahres für die Lehrkräfte ausgehängt. Die Arbeiten des jeweiligen Faches werden in der Regel zeitgleich geschrieben.
Für die Oberstufe wird durch den Oberstufenleiter ein Klausurplan erstellt, der zu Anfang des Halbjahres ausgehängt wird.
In der Sekundarstufe I werden maximal zwei schriftliche Arbeiten pro Woche geschrieben, in der Sekundarstufe II maximal drei Klausuren. An einem Unterrichtstag darf neben einer schriftlichen Arbeit (Klassenarbeit/Klausur) nicht auch noch eine schriftliche Leistungsüberprüfung („Test“) angesetzt werden. Nach Möglichkeit sollen in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen erfolgen.
Mit Beginn der Oberstufe ist bei der Aufgabenstellung auf die Verwendung der abiturrelevanten Operatoren, bei den Aufgabenanforderungen auf die Anforderungsbereiche I – III zu achten.
Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben. Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der Oberstufe auch zunehmend auf die inhalt-lichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Es ist daher wichtig, dass diese Standards schon in der Einführungsphase sukzessive beachtet werden.
Ein Schritt auf dem Weg zu einer vergleichbaren Bewertung ist das Erstellen eines einheitlichen Bewertungsschlüssels, der in den jeweiligen Fachkonferenzen festgelegt wurde.
In der Qualifikationsphase orientiert sich der Bewertungsschlüssel an den fachspezifischen Vorgaben für das Zentralabitur.
Die Anzahl der Klassenarbeiten und ihre Dauer in den einzelnen Fächern sind durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Eine Konkretisierung für unsere Schule ist durch die Fachkonferenzen erfolgt. Diese legen auch die Verteilung der mündlichen Prüfungen fest.
Eine versäumte Arbeit/Klausur wird in der Regel nachgeschrieben. Hierfür gibt es zentrale Termine, die im Klausurplan ausgewiesen werden. Bei längeren Erkrankungen kann eine Leistungsfeststellungsprüfung angesetzt werden.
3.3 Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit
Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.
Die Kernlehrpläne zielen auf den nachhaltigen Erwerb einer Vielzahl von verschiedenen Kompetenzen. Der in den verschiedenen Fächern geforderte Kompetenzerwerb beeinflusst zum einen das Unterrichten, zum anderen aber auch die Leistungsbewertung. Die Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne ermöglichen daher eine Vielzahl von Überprüfungsformen, von denen ein möglichst breites Spektrum zum Einsatz gebracht werden soll. Zu den für alle Fächer verbindlichen Kriterien in diesem Bereich gehören die mündliche Mitarbeit in Unterrichtsgesprächen, die Einzelarbeit, Referate (falls möglich), die Mitarbeit bei Gruppen- und Partnerarbeit sowie die Präsentation von Ergebnissen, Hausaufgaben und schriftliche Übungen und das Führen einer Mappe.
Der Stand des Wissens/der Kompetenzentwicklung wird sowohl durch punktuelle Über-prüfungen als auch durch Beobachtungen während des Schuljahres festgestellt. In der Sekundarstufe I besteht bezüglich der Leistungsbewertung eine Holschuld des Lehrers, die ihn verpflichtet bei zurückhaltenden, stillen Schülern Mitarbeit, sprich Leistung, durch verschiedene Angebote einzufordern. Die „mündliche Mitarbeit“ ist nur ein Beurteilungsbereich neben vielen anderen.
In der Sekundarstufe II besteht bezüglich der Leistungen eine Bringepflicht des Schülers (auf die wir uns aber nicht zurückziehen sollten). Die Beobachtungen zur „Sonstigen Mitarbeit“ werden von der Lehrkraft kontinuierlich dokumentiert.
Für die Bewertung der sonstigen Leistungen haben die Fachkonferenzen Bewertungs-kriterien erarbeitet.
- Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Für sonderpädagogisch geförderte Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwer-punkten „Sprache“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ gelten die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einschließlich der Unterrichtsfächer und der Stundentafeln der allge-meinen Schulen, wenn sie zielgleich unterrichtet werden.
Sonderpädagogisch geförderte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden im zieldifferenten Bildungsgang „Lernen“ unterrichtet.
Die Leistungen dieser Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im indivi-duellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
- Binnendifferenzierung
Vor dem Hintergrund der Umgestaltung der Regenbogen-Gesamtschule zu einer Schule des Gemeinsamen Lernens seit dem Schuljahr 2014/15 gewinnt die Binnendifferenzierung an unserer Schule weiter an Bedeutung.
In den Fächern Mathematik (Jahrgangsstufe 7) und Deutsch (Jahrgangsstufe 8) wird an unserer Schule binnendifferenziert gearbeitet, d. h. die äußere Differenzierung in E- und G-Kurse wurde in diesen beiden Fächern zugunsten des binnendifferenzierten Arbeitens in den Stammklassen um ein Jahr nach hinten verschoben. Dabei werden die SuS der Klasse in E- und G-Kurse aufgeteilt, die dann gemeinsam, aber eben differenziert unterrichtet werden (vgl. dazu die Leistungskonzepte der Fächer Mathematik und Deutsch). Diese Form der Differenzierung impliziert gegebenenfalls Unterschiede in allen Bereichen der Unterrichtsorganisation (Unterrichtsziele, -inhalte, -medien, Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, etc.).
Die Heterogenität der Lerngruppen in der Sekundarstufe I – gerade in den unteren Jahrgängen – erfordert auch in allen übrigen Fächern binnendifferenziertes Arbeiten. Ziel der Binnendifferenzierung ist es dabei, individuelle Stärken zu erkennen, Defizite auszugleichen und Erfolgserlebnisse zu schaffen. Durch das Lernen in kleineren Lerngruppen, in Praxisarbeit oder Einzelarbeit wird den Schülerinnen und Schülern geholfen, sich selbständig und nachhaltig Wissen anzueignen und dadurch die persönliche Lernkompetenz zu verbessern. Das wiederum führt im Idealfall zu einer Persönlichkeitsentwicklung, die es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, auch in anderen Lebenssituationen selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.
- Die Fächer
Die Fachkonferenzen entscheiden in ihrem Fach nicht nur über fachmethodische und fachdidaktische Arbeit, sondern haben auch bindende Grundsätze zur Leistungsmessung festgelegt. Sie fassen (wo nötig) Beschlüsse über die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren (und ihre Länge) sowie über die Anzahl der schriftlichen Übungen (Länge Sekundarstufe I: bis 20 Minuten; in der Sekundarstufe II sind Abweichungen nach oben möglich). Kriterien der Bewertungsfelder im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ werden ebenfalls festgelegt.
Darüber hinaus entwickeln die Fachkonferenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Chemie Kriterien für die Zuweisung zu den Erweiterungs- und Grundkursen.
- Abschlussbemerkung
„Menschliche Leistung steht immer in Relation zu den Bedingungen, unter denen sie erbracht worden ist.“ (Elisabeth Lukas)
Diese Einsicht ist für uns Ansporn und zugleich Verpflichtung, unser Schulleben so zu gestalten, dass
- ein leistungsförderndes und -bejahendes Schulklima herrscht,
- die äußeren Lernbedingungen dies fördern und stützen,
- die Individualität und Heterogenität unserer Schüler als Chance begriffen wird und dabei
- Leistungsbereitschaft und Leistungserfolg als wesentliche Bausteine der individuellen Persönlichkeitsentfaltung zu einem autonomen, mündigen und auch sozial verantwortlichen Individuum betrachtet werden.
Spenge, im April 2017
Anhang: Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Grundsätze der Leistungsbewertung finden sich im Schulgesetz (§ 48 Schulgesetz – Grundsätze der Leistungsbewertung) und in der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI) sowie der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (§ 13-17 APO-GOSt).
Die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF)“ regelt die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Fachspezifische Vorgaben sind in den jeweils gültigen Richtlinien und Lehrplänen (Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I – Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen) und den Kernlehrplänen (Kernlehrpläne für die Gesamt-schule – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen bzw. Kernlehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium / Gesamt-schule in Nordrhein-Westfalen) zu finden.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Recht-schreibens (LRS) sowie die Berücksichtigung bei Leistungsfeststellung und -beurteilung sind in einem Erlass geregelt (LRS-Erlass).
Schlussbemerkung:
Bei der Erstellung dieses Leistungsbewertungskonzepts haben wir uns an den bereits im Internet veröffentlichten Leistungskonzepten der in der näheren Umgebung beheimateten Gesamtschulen (Janusz-Korczak-Gesamtschule Gütersloh, GE Rödinghausen und GE Aspe) orientiert.